BStK Online

Datenbank der althochdeutschen und altsächsischen Glossenhandschriften

Impressum

Informationen gemäß § 5 Telemediengesetz *) und § 55 Rund­funk­staatsvertrag **)

Herausgeber

Das WWW-Angebot der Universität Bamberg wird im Auftrag des Prä­si­denten der Otto-Friedrich-Universität Bamberg ver­öf­fentlicht.

Anschrift

Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Kapuzinerstraße 16
96047 Bamberg
Telefon +49-951-863-0
Telefax +49-951-863-1005
E-Mail: post(at)uni-bamberg.de
Internet: www.uni-bamberg.de

USt-ID-Nr.

DE 811283362

Rechtsform

Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist Körper­schaft des öf­fentlichen Rechts gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Hochschulgesetz ***). Sie nimmt eigene An­ge­le­genheiten als Kör­perschaft (Körperschaftsangelegenheiten), staat­liche An­ge­le­gen­hei­ten als staatliche Einrichtung wahr – Art. 12 Abs. 1 Bay­eri­sches Hochschulgesetz ***).

Vertretungsberechtigte Person

Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg wird vom Vorsitzenden der Universitätsleitung gesetzlich vertreten. Verantwortlicher im Sinne von § 5 Telemediengesetz *) und § 55 Rund­funk­staats­vertrag **) ist der Präsident. Für namentlich oder mit einem gesonderten Impressum gekennzeichnete Beiträge liegt die Verantwortung bei den jeweiligen Autoren.

Aufsichtsbehörde

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Salvatorstraße 2
80333 München
Internet: www.stmwfk.bayern.de
Die Aufsichtsbefugnisse des Staatsministeriums ergeben sich aus den Einzelbestimmungen des BayHSchG ***)

Inhaltlich verantwortlich für die Internet-Seiten BStK Online – Datenbank der ahd. und as. Glossen­hand­schrif­ten

Prof. Dr. Stefanie Stricker
Universität Bamberg
Deutsche Sprachwissenschaft
Hornthalstr. 2
96047 Bamberg
Telefon: 0951/863-2203
E-Mail: stefanie.stricker(at)uni-bamberg.de

Abbildungsnachweis

Handschrift: Bamberg, Staatsbibliothek Msc. Bibl. 76, fol. 40r

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*) Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl I S. 179).

**) Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV) vom 31. August 1991 in der Fassung von Artikel 1 des Zehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 19.12.2007 (vgl. GBl. 2008, S. 237)

***) Bayerisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245).