Als Normalfall gilt die Eintragung der Glossen in lateinischer Schrift. Diese Fälle sind nicht eigens beschlagwortet. Ausgezeichnet wurden Spezialfälle, wie die Verwendung von anderen Alphabeten, Geheimschriften und Kürzungen.
Als Normalfall gilt die Eintragung der Glossen in lateinischer Schrift. Diese Fälle sind nicht eigens beschlagwortet. Ausgezeichnet wurden Spezialfälle, wie die Verwendung von anderen Alphabeten, Geheimschriften und Kürzungen.