Neben der Identifizierung der Glossenhandschriften durch die Angabe der Bibliothek und der Signatur ist in der Glossenforschung eine Identifizierung mit der Nummer in BStK. (=Katalog der althochdeutschen und altsächsischen Glossenhandschriften von Rolf Bergmann und Stefanie Stricker unter Mitarbeit von Yvonne Goldammer und Claudia Wich-Reif, Berlin/New York 2005) üblich, die auf die Nummerierung in BV. (=Verzeichnis der althochdeutschen und altsächsischen Glossenhandschriften von Rolf Bergmann Berlin/New York 1973) zurückgeht.
Die letzte vorhergehende Nummerierung der seinerzeit bekannten Glossenhandschriften war in StSG. Band IV (1898) von Nummer 1 - 684 und Band V (1922) von Nummer 685 - 751 erfolgt. (Eine Konkordanz der StSG.-Nummern mit den BStK.-Nummern findet sich in der Sidebar.)
Anlass für die Neunummerierung von Nummer 1 - 1023 im Jahre 1973 gaben die inzwischen rund 250 neu ermittelten Glossenhandschriften. Nachdem diese BV.-Nummern in der Glossenforschung üblich geworden waren, wurde die Zählung bei den anfallenden Nachträgen beibehalten; vgl.
• Rolf Bergmann, Liste der in dem Verzeichnis der althochdeutschen und altsächsischen Glossenhandschriften nachzutragenden Handschriften, in: R. Schützeichel, Addenda und Corrigenda zu Steinmeyers Glossensammlung, Nachrichten der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, I. Philologisch-historische Klasse. Jahrgang 1982, Nr. 6, S. 12-17
• Rolf Bergmann, Zweite Liste der in dem Verzeichnis der althochdeutschen und altsächsischen Glossenhandschriften nachzutragenden Handschriften, in: R. Schützeichel, Addenda und Corrigenda (II) zur althochdeutschen Glossensammlung, Studien zum Althochdeutschen 5, Göttingen 1985, S. 49-56
• Rolf Bergmann, Dritte [und Vierte] Liste der in dem Verzeichnis der althochdeutschen und altsächsischen Glossenhandschriften nachzutragenden Handschriften (unter Einschluß der in der ersten und zweiten Liste nachgetragenen Handschriften), in: R. Schützeichel, Addenda und Corrigenda (III) zum althochdeutschen Wortschatz, Studien zum Althochdeutschen 12, Göttingen 1991, S. 151-173
In der Dritten Liste wurde das Verfahren der Einfügung neuer Handschriften so festgelegt, dass es zur unbegrenzten Aufnahme weiterer Handschriften geeignet ist.
Bei der Erarbeitung des Katalogs wurden mit Rücksicht auf die Glossenforschung wiederum die um die Nachträge ergänzten BV.-Nummern beibehalten, nunmehr als BStK.- Nummern geführt und auch in die vorliegende Datenbank übernommen. An eine in der Forschung gelegentlich gewünschte Neuzählung ist nicht zu denken, solange im bisherigen Ausmaß kontinuierlich neue Glossenhandschriften identifiziert werden und somit jede Zählung alsbald wieder überholt wäre. Da die Nummern auch in der Literatur zu Glossenhandschriften übernommen worden sind, sollten sie so beibehalten werden, um eine Identifizierung der Handschriften mühelos zu gewährleisten.
Die Vergabe neuer Nummern erfolgt für die in BV. und BStK. noch nicht alphabetisch nach dem Ort eingeordneten Bibliotheken durch einfache Anfügung und Weiterzählung am Ende des Verzeichnisses; demnach erhielt beispielweise eine Handschrift in Valenciennes, Bibliothèque municipale die Nummer 1102 und eine in Privatbesitz in Gent befindliche Handschrift die Nummer 1103. Handschriften in bereits in der Liste vorhandenen Bibliotheken werden mit der letzten vorhandenen Nummer und Buchstabenzusatz gezählt; demnach wurden die Neufunde in der Bayerischen Staatsbibliothek München als Nummer 710a - 710z, dann als 710aa - 710az und inzwischen als Nummer 710ba - 710bu gezählt; nach 710bz wird dann mit 710ca weitergezählt werden.
Unabhängig von dieser Nummerierung ist jede Handschrift auch direkt unter dem Bibliotheksort, der Bibliothek und der Signatur aufzufinden.