257b
1729
verbrannt
StSG. 667 - 3. Nachtragsliste (1991)
Keine Angaben möglich.
J. Cruquius (? - 1621) edierte im Rahmen seiner Gesamtausgabe 1578 die Scholienapparate verschiedener Horazhandschriften; für seinen ‘Commentator’ benutzte er mehrere Blandinii, aus deren einem er eine althochdeutsche Glosse mitteilt, die StSG. IV, S. 682, Nr. 667 nicht ohne eine gewisse Reserve abgedruckt wird. Der Gedanke an eine Fälschung ist nach Klaus Siewert, Die althochdeutsche Horazglossierung, Studien zum Althochdeutschen 8, Göttingen 1986, S. 398, im Lichte der Gesamtbetrachtung der althochdeutschen Horazglossierung nunmehr als gegenstandslos anzusehen; die Handschrift wurde 1566 von den Bilderstürmern in Gent verbrannt.
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