1090
1868
(Verbleib unbekannt)
StSG. 668
Keine Angaben möglich.
Neben den in ihrer Herkunft identifizierbaren Glossenzitaten in Publikationen F. Lindenbrogs verbleibt nach StSG. IV, Nr. 668, S. 682 “als aus unermittelten quellen geschöpft” nur eine Glosse (vgl. auch StSG. V, S. 86, Zeile 27f.). Aus welcher Handschrift sie stammt und ob diese Handschrift in Lindenbrogs Besitz war, ist demnach unbekannt.
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